Energetische Sarnierung

1. Was ist eine energetische Sanierung?

Eine energetische Sanierung macht ein Gebäude energetisch fit: Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung und Belüftung wird durch gezielte bauliche Maßnahmen minimiert. Das senkt die Energiekosten spürbar – für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer wie auch für Mieterinnen und Mieter. Angesichts steigender Energiepreise ist das ein wichtiges Argument für eine energetische Sanierung. Gleichzeitig leisten Eigentümerinnen und Eigentümer so einen wertvollen Beitrag für die Umwelt. Denn die Sanierung reduziert den CO2-Ausstoß und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien.

2. Was gehört alles zu einer energetischen Sanierung dazu?

Sie können durch verschiedene Maßnahmen den Energiebedarf Ihrer Immobilie senken. Dazu gehören unter anderem:

  • Maßnahmen zur Wärmedämmung (vor allem Außenwände, Dachdämmung, Dämmung der Kellerdecke)
  • der Austausch alter und undichter Fenster und Außentüren
  • der Einbau einer neuen, modernen Heizung
  • die Integration von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind, hängt immer von den konkreten Gegebenheiten ab.

3. Lohnt sich eine energetische Sanierung?

Ja, wenn die Sanierung beziehungsweise Modernisierung fachgerecht gemacht wird.

Eine Wärmedämmung der Außenfassade und des Daches spart bis zu 30 Prozent der Energiekosten. Wie viel Sie genau einsparen können, hängt allerdings auch von Zustand und Material des Bauwerks ab. Eine neue Heizungsanlage mit Wärmepumpe, Brennwerttechnik oder Holzpelletofen kann die Energiekosten um circa 25 Prozent senken.

Was für eine Ihre Immobilie sinnvoll und machbar ist, sollten Sie vorab mit einer Expertin oder einem Experten klären.

Ein niedriger Energieverbrauch entlastet die Umwelt und ist gut für den Klimaschutz. Mit einer energetischen Sanierung verbessern Sie aber auch die Wohnqualität in Ihrem Zuhause. Und Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie. Häuser und Eigentumswohnungen, die energetisch fit sind, verkaufen sich besser als Immobilien mit einer schlechten Energieeffizienz.

4. Wann ist eine energetische Sanierung Pflicht?

Aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV) haben Käuferinnen und Käufer einer Bestandsimmobilie die Pflicht zur energetischen Sanierung. Das betrifft insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden. Käuferinnen und KäuferKäufer sollten wissen, dass sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug zu einer Sanierung verpflichtet sein können, wenn die entsprechenden Standards nicht eingehalten werden.

Das betrifft:

  • den Austausch der alten Heizung
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • die Dämmungen des Daches oder des Dachbodens

Öl- und Gasheizungen dürfen nach 30 Jahren Laufzeit nicht mehr betrieben werden. Die Sanierungspflicht betrifft sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwerttechnik betrifft das nicht.

In kalten Kellern ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen Pflicht. Nach der EnEV müssen Hauskäuferinnen und Käufer die oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach eines Altbaus dämmen.

Gebäude, die nach dem 1. Februar 2002 errichtet wurden, erfüllen bereits gewisse Anforderungen der EnEV. Daher ist der Sanierungsbedarf meist nicht groß. Aber auch bei Häusern, die im Jahr 2000 entstanden sind, reicht die Dämmung in der Regel aus.

Altbau-Eigentümerinnen und -eigentümer sind übrigens nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren. Beauftragen sie allerdings Sanierungsarbeiten, müssen diese den Vorgaben der EnEV entsprechen.